UITS Wahl 2016: 85% stimmten für Dr. Ing. Ernfried Obrist

Stellungnahme von Dr. Ing. Ernfried Obrist

Der italienische Sportschützenverband UITS hat die Wahlen für die 4-jährige, olympische Zeitspanne 2017-2020 für den Präsidenten und den Vorstand am 22. Oktober 2016 in Rom durchgeführt.

Es waren 92% der Wahlberechtigten bei den Wahlen anwesend. Mit 85% der Vorzugstimmen wurde ich zum Präsidenten des Italienischen portschützenverbandes UITS gewählt – zum 4. Mal nach 2004, 2008 und 2012. Zugleich wurde auch der neue UITS-Vorstand (12 Personen) gewählt.

Es gab keine Einsprüche zu den Wahlen und zu den Gewählten. Der Wahlverlauf war absolut demokratisch. Es wurden alle geltenden Vorschriften des Wahlvorganges und der Wählbarkeiten eingehalten und von der ernannten

Wahlkommission und dem Notar bestätigt. Es gab auch keine Einsprüche, auch nicht vom zuständigen Verteidigungs-Ministerium. Der italienische Sportschützenverband ist ein nationaler Sportverband und damit Mitglied des Olympischen Komitees Coni und zuständig für die Sportschießtätigkeit in Italien. Er ist auch eine öffentlich rechtliche Einrichtung, deren Hauptaufgabe darin besteht, die Befähigung des Tragens und Benützens von Waffen für Sportschützen und allen jenen, die für Berufszwecke Waffen tragen müssen, auszustellen. Die UITS steht unter der Aufsicht des Verteidigungsministerium und, was Waffen betrifft, unter jener des Innenministeriums.

Diese doppelte Funktion der UITS (Sport und öffentliche Einrichtung) ergibt eine Sonderstellung unter den Sportverbänden Italiens. Laut Statut wird der gewählte UITS-Ausschuss durch Dekret des Verteidigungsministers bestätigt und ernannt. Der gewählte UITS-Präsident wird dagegen durch ein Dekret des Staatspräsidenten in seinem Amt bestätigt.

Sofort nach den erfolgten UITS Wahlen begann die italienische Regierung mit der Prozedur der Anerkennung der Wahlen und der Ernennung des Präsidenten und des UITS Vorstandes (normal vorgesehene Zeit 3 bis 4 Monate).

In dieser Zeitspanne sind für die UITS–Wahlen 2016 die positiven Gutachten des CONI, des Verteidigungsminister und des Finanzministerium erstellt worden. Wir haben dies erst im August 2017 durch eine Eingabe zur Einsicht der Akten erfahren. Ab April 2017 tauchten plötzlich in der Genehmigungsprozedur bürokratische Probleme auf. Es ging angeblich um die rechtliche Auslegung eines Gesetzes aus dem Jahre 1978 über die Mandatsbeschränkung des Präsidenten bei öffentlichen Körperschaften (maximal 3 Mandate), vorher in ähnlichen Fällen nie angewendet.

Dr. Ing. Ernfried Obrist

Es gab nie eine schriftliche Mitteilung der Regierung oder des Verteidigungsministeriums an die UITS über die Anerkennung der Wahlen oder über eine eventuelle Problematik. Erst nach 11 Monaten des Schweigens kam am 29.10.2017 die erste schriftliche Benachrichtigung vom Verteidigungsministerium mit der Mitteilung der Unterbrechung der Bestätigungs-Prozedur für den UITS-Präsidenten und der Notwendigkeit des Einsetzens eines Kommissars für die Übergangsphase bis zur Ernennung des UITS Präsidenten.

Was war passiert?

Eine bürokratische Auslegung eines Gesetzes aus dem Jahre 1978? Unklare Mehrheiten in der Regierung? Bürokratie des Staatsapparates?

Laut mehreren von der UITS eingeholten Rechtsgutachten ist dieses Gesetz aus dem Jahre 1978 für die UITS nicht anwendbar. Diese Auslegung wurde angewandt auf einen äußerst gut funktionierenden, nationalen Sportverband, der bei den letzten zwei Olympischen Spielen in London und Rio 5 Medaillen (3 Gold, 2 Silber mit Nicolò Campriani und Luca Tegoni) gewann, der in Rio 2016 alle seine 6 Olympiateilnehmer unter den besten 6 der Welt platzierte (darunter auch Petra Zublasing aus Eppan), der keine Schulden aufweist, 400.000 Mitglieder/Benützer der Schießstände zählt und ein großes internationales Ansehen genießt.

Und jetzt braucht es einen Kommissar?

Aber was absolut stört, ist die Nicht-Beachtung der Ergebnisse der demokratischen UITS-Wahlen vom 22. Oktober 2016 und dass die Auslegungen von unklaren Gesetzen und der damit verbundenen Bürokratie der Staatsverwaltung den Vorzug bei der Entscheidung erhalten.

Am 3. Oktober 2017 hat der vom Verteidigungsministerium ernannte Kommissar, Dr. Francesco Soro, leitender Angestellter des Coni, sein Amt übernommen. Ich habe mit ihm die zukünftigen, anfallenden Arbeiten und die Programme für 2017-2018 besprochen und ihm gute Arbeit gewünscht für die zwischenzeitliche Weiterführung der UITS Verwaltung.

Anfangs November 2017 habe ich Einspruch gegen die noch nicht erfolgte Anerkennung der Wahlen 2016 und der nicht erfolgten Nominierung des UITS Präsidenten beim Verwaltungsgericht Latium eingereicht. Meine ernannten Anwälte, auch in Anbetracht mehrerer Rechtsgutachten, sind von der Rechtsmäßigkeit der UITS–Wahlen 2016 und meiner zu erfolgenden Nominierung zum UITS-Präsidenten überzeugt. Sie haben betont, dass die Anwendung des Gesetzes Nr. 14 vom Jänner 1978 beim italienischen Sportschützenverband nicht zulässig ist, da die Organe durch demokratische Wahlen bestimmt wurden.

Bis zum Entscheid des Verwaltungsgerichtes Latium werden wohl einige Monate vergehen. Ich schaue mit Zuversicht in die Zukunft und ich werde beim Sportschützenwesen und bei der UITS „am Ball bleiben“.

Euch allen wünsche ich ein frohes Weihnachtsfest und die besten Glückwünsche für ein gutes und gesundes Neues Jahr 2018.

Euer Ernfried Obrist, Kaltern